Das Betriebspraktikum
- Bis Mitte Dezember haben Schülerinnen und Schüler des 12.
Jahrgangs die Möglichkeit, für zwei Wochen (letzte Januar- und
erste Februarwoche) einen Antrag auf
Beurlaubung vom Unterricht zu stellen, wenn Sie eine
Praktikumsstelle gefunden haben.
- Ein wesentlicher Bestandteil des BO-Konzeptes ist, dass die
Initiative dazu letztlich von Schülerseite kommen muss. Dazu gehört
auch, dass den Schülerinnen und Schülern zugemutet und
zugetraut wird, selbständig einen Praktikumsplatz zu suchen; die
Schule verteilt grundsätzlich keine Praktikumsplätze.
- Eine Unterstützung der Schülerinnen und Schüler
erfolgt insoweit, dass ihnen Hilfe bei Bewerbungen und bei der Suche von
Praktikumsbetrieben (z.B. Hinweis auf das Verzeichnis der IHK) angeboten
wird.
- Um zu gewährleisten, dass so zustande kommende Betriebspraktika
grundlegende Bedingungen erfüllen und um Schülerinnen und Schüler
auf bestimmte Verhaltensregeln in Praktikumsbetrieben hinzuweisen, wird
der "Schülerleitfaden
Betriebspraktikum" im Fach Politik&Wirtschaft gründlich
bearbeitet.
- Dieser Schülerleitfaden wird den Praktikumsbetrieben zusammen
mit einem Anschreiben kurz vor Beginn
des Praktikums zur Kenntnisnahme zugeschickt.
- Im "Schülerleitfaden Betriebspraktikum" wird auch auf
formale und inhaltliche Mindestanforderungen für den
Praktikumsbericht hingewiesen.
- Bei mehreren Gelegenheiten, so auch im Schülerleitfaden, werden
Schülerinnen und Schüler mit Nachdruck darauf hingewiesen,
dass Erfahrungen, über die berichtet wird, ständig mit Blick
auf die eigenen BO (bzw. die eigenen Interessen und Fähigkeiten) zu
reflektieren sind.
- Auch die verlangte Gesamteinschätzung des Praktikums soll vor
allem unter der Fragestellung erfolgen, welche Erkenntnisse daraus für
die eigene Berufsperspektive erwachsen und welche "nächsten
Schritte" zur weiteren Klärung der BO nun anstehen.