Grundsätze: Individualisierung, Selbständigkeit, Eigenverantwortlichkeit

  1. Berufsorientierung für Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe muss die Perspektiven "Studium" und "Berufsausbildung" gleichwertig behandeln.
  2. Berufsorientierung bedarf der Kontinuität; punktuelle Informationen etwa durch Mitarbeiter der Agentur für Arbeit sind unzureichend.
  3. Berufsorientierung muss Bestandteil eines stringenten Konzepts der Schülerlaufbahnberatung sein, die die individuellen Interessen und Probleme der Schülerinnen und Schüler nicht nur respektiert, sondern zum Ausgangspunkt aller berufsorientierenden Maßnahmen macht.
  4. Berufsorientierung darf nicht "verschult" werden; vor allem heißt das, dass die BO nicht in ein enges Korsett schulischer Pflichten gezwängt und ebenso wenig Gegenstand von Leistungsbewertungen sein darf. Berufsorientierung muss weitgehend auf freiwilliger Basis erfolgen.
  5. Soweit Schülerinnen und Schüler zu BO-Veranstaltungen verpflichtet werden, müssen sie die Möglichkeit haben, ihren Interessen gemäß zwischen verschiedenen Angeboten zu wählen.
  6. So haben sie auch selbst zu entscheiden, ob sie in der 12. Klasse ein Betriebspraktikum absolvieren oder am BO-Programm teilnehmen.
  7. Berufsorientierung muss individuellen Bedürfnissen und Lebenslagen Rechnung tragen; Massenveranstaltungen in der Art von Vorlesungen sind daher kaum zweckmäßig.
  8. Berufsorientierung kann nicht den Anspruch erheben, möglichst umfassend und vollständig zu informieren, sie soll vielmehr Schneisen in den Informationsdschungel schlagen.

Ein zeitgemäßes BO-Konzept muss sicherstellen, dass