Fächerübergreifendes Projekt der 11f im Februar 1997
Jan Hesselbach

Antithese: Hexenwahn und -verfolgung


1. Wie kam der Hexenwahn auf?

Das Ende des 15. Jahrhunderts war geprägt von politischen, religiösen, sozialen und wirtschaftlichen Krisen und Umwälzungen. Große Mißwirtschaft und Verschuldung zwang die Fürsten, die unteren Bevölkerungsschichten mit immer mehr Sondergeldern zu besteuern. Sie begingen einen regelrechten Raubbau; in dieser Ausbeutungsphase mußte selbst der Adlige gestehen: Die Häuser sind leer, das Geld davon, die Schulden eingenommen, die Untertanen ermattet, daß sie verarmt, weder uns noch ihren Kindern viel verdienen können, ihre übrigen Güter verpfändet, verwahrlost. Die Mitgift ist verzehrt, die Renten hindurch, etliche Zehnten davon, Gülten abgelöset. Noch viele Tausend dazu entlehnet und nicht nur auf gemeine Pension. (Janssen, Geschichte des deutschen Volkes, Bd.8, S.221).

Dies war der Nährboden für Wunderheiler, Alchimisten, Wahrsager und Sterndeuter, die der Menschen Leid zu lindern versprachen. Die Medizin wurde immer mehr zu etwas Mystischem, bald war der Glaube geboren, daß die Verursachung von Krankheiten aus Zauberei und dergleichen Künsten herrührten. Glaube und Aberglaube gingen ineinander über und wurden eins. Prediger schürten den Aberglauben mit der Herausgabe von Zeitungen über Teufel und Gespenster, Unholde, Hexen, Feuerzeichen am Himmel, Christuswunder und andere Zeichen göttlichen Zorns und verbreiteten Weltuntergangsstimmung und Furcht vor dem Jüngsten Tag.

Unter diesen Voraussetzungen konnte es zu einer Welle von Hexenprozessen kommen, die bis ins 18. Jahrhundert andauerten.

2. Die Rolle der Kirche / zum Anfang

Schon 907 kamen erste Aussagen von Frauen auf, die auf Tieren reitend vom Satan verführt über weite Strecken des Landes dahinflogen. Damals ging die Kirche noch davon aus, daß man die Hexen selbst nicht bestrafen könne, da sie die ihnen nachgesagten Fähigkeiten gar nicht ausüben könnten. Also galt es nicht die Hexen, sondern den Aberglauben zu bekämpfen. Im Kampf gegen den Aberglauben mußte man sich damit begnügen, jene Personen, die solch heidnische Vorstellungen als real ansahen, zu bestrafen. Dies war die Auffassung der römischen Kirche bis zum Ende des 12. Jahrhunderts.

Wegen des starken Zulaufs zu den ,,Ketzersekten" ging die Kirche nun gegen Ketzer, Zauberer, Hexer selbst vor. Es wurde ein ,,heiliges Amt der Inquisition ketzerischer Schlechtigkeit" eingeführt.

1232 wurden die Dominikaner mit der Inquisition betraut. Jede kleinste Abweichung von geltender Kirchenlehre mußte mit der Todesstrafe, vollzogen durch das Feuer, bestraft werden. Der erste Generalinquisitor für den gesamten deutschsprachigen Raum, Konrad von Marburg, konnte sich der Unterstützung weltlicher Gerichte und Behörden sicher sein, weil die Hälfte des Vermögens verurteilter Ketzer an diese Institutionen gingen. Die andere Hälfte stand dem Inquisitor selbst zu. Als der Inquisitor dazu überging, auch gläubigen Katholiken die unwahrscheinlichsten Geständnisse abzufoltern und vor allem finanziell lohnende Prozesse gegen Adlige und reiche Bürger zu führen, wandte sich die öffentliche Meinung in Kirche und Volk gegen ihn. Er wurde von Adligen erschlagen. Den Mönchen wurden Predigten verboten, rund 250 Jahre blieb Deutschland von den Greueln der Hexenprozesse verschont.

1484 erließ Papst Innozenz VIII. die berüchtigte ,,Hexenbulle" gegen Zauberei durch Personen beiderlei Geschlechts in den Bistümern Mainz, Köln, Trier und Salzburg und setzte die Dominikaner Jakob Sprenger und Heinrich Institoris als Inquisitoren ein. Sie durften bei ihrem Amt ,,durch keinerlei Gewalt beeinträchtigt oder sonst auf irgendeine Weise gehindert werden". Damit war die Grundlage für eine jahrhundertelange Flut von Hexenprozessen gelegt.

Anfangs stießen die Inquisitoren bei der Verfolgung noch auf Widerstand, so in Tirol. Nach dem Erscheinen des von beiden veröffentlichten Buches ,,Der Hexenhammer" ("Malleus Maleficarum") im Jahre 1487, das zu den meistgedruckten Werken der Frühzeit des Buchdruckes gehörte, setzte die systematische Hexenverfolgung ein.

3. Die Hexe / zum Anfang

Begriffserklärung Hexe: Die älteste Form soll hagazussa sein, die Zaunreiterin. Das Wort kann auch von hegse, die im Hag (Wald) (allein) Wohnende abstammen. Nach der Beschreibung im ,,Hexenhammer" sind die Merkmale der Hexerei: Teufelspakt, Teufelsbuhlschaft (d.h. sexueller Verkehr mit dem Teufel), Flug durch die Luft, Hexensabbat (d.h. Treffen mit Teufelsanbetung) und Schadenszauber. Den Hexen wurden folgende Kräfte nachgesagt: - Wetterzauber, nämlich das Verwüsten der Felder durch Hagelsturm und Blitzschlag, Schnee, Reif, Ungeziefer, - Verwandeln von Menschen in Tiere, - Anhexen von Krankheiten, - Vernichtung der Zeugungskraft des Mannes, z.B. durch Wegzaubern des Penis.

4. Verfahren des Hexenprozesses / zum Anfang

Sprenger und Institoris wollten den Hauptanteil der Hexenprozesse auf die weltlichen Gerichte übertragen. Weil die Prozesse gegen Ketzer ausschließlich von der kirchlichen Inquisition geführt werden durften, mußten die Verhandlungen gegen Hexen abgetrennt werden. Um die Verfahrensgrundsätze des Inquisitionsprozesses - sprich geheime schriftliche Verhandlung und Folter als Beweismittel - sicherzustellen, machten sie aus der Hexerei ein Sonderverbrechen. Dies bedeute-te Gleichsetzung auf dieselbe Stufe mit den übrigen Sonderverbrechen wie: Ma-jestätsbeleidigung, Verrat und Verschwörung, Falschmünzerei und Raubmord. Das hatte zur Folge, daß die Angeklagten nur eine minimale Chance hatten, sich der Bestrafung zu entziehen. Unter Berufung auf den ,,Hexenhammer" war für den Richter jedes Mittel gerechtfertigt, das Geständnis des Angeklagten zu erlangen. Die einschneidenste Änderung aber blieb der Verzicht auf eine ordnungsgemäße Anklage durch einen Kläger. Die Verurteilung konnte, entgegen geltendem Prozeßrecht im früheren Anklageprozeß, ohne Kläger nur auf dem erpreßten Geständnis beruhend vollstreckt werden.

Die Verteidigung sollte soweit wie möglich ausgeschlossen sein. Aufgrund des Hexenprozesses als Sonderverbrechen konnte jeder Verteidiger selbst des Verbrechens bezichtigt werden. Die Zulassung des Verteidigers und dessen Möglichkeiten unterlagen dem Veto des Richters.

Alles wurde als Indiz für die Schuld des Angeklagten ausgelegt, jedes Verhalten, jedes Wort, jede zufällige Begebenheit, jedes Gerücht. Als Zeuge war jedermann zugelassen, auch „jedwede Verbrecher und Infame", selbst kleine Kinder.

Zu Beginn des Hexenprozesses sollte der Richter zunächst gütig und mitleidsvoll erscheinen und die Hexe mehrfach auf die Qualen der Folter hinweisen. Bei der Befragung waren Drohung, Überredung, Lüge, Nichteinhaltung gegebener Versprechen erlaubte Mittel. Mit Wortspielen und Doppeldeutigkeiten sollte die Hexe sich in ihren Aussagen verraten. Sollte dies nicht zu einem Geständnis führen, wurde die Folter zur Vervollständigung des Beweises angeordnet. Die vielen Schranken, die das Prozeßrecht dem Richter bei der Folterung auferlegte, fielen weg. Die Folterung steigerte sich in fünf Graden solange, bis das Geständnis erpreßt war.

Die Folter war ein dämonenbefreiendes Mittel und diente nicht als Selbstzweck, d.h. man folterte nicht um der Freude an der Qual willen, sondern wollte dem Angeklagten den Weg zur Wahrheit eröffnen. Die Annahme dieser Zeit war, daß der Dämon den Körper während der Folter verlasse und erst zurückkehre, wenn aller Schmerz verraucht sei.

Im Angesicht des Todes, so glaubte man, werde auch die Hexe die Wahrheit sprechen. Als Anreiz zur Denunziation anderer Personen bot man der Hexe einen weniger qualvollen Tod als das Verbrennen bei lebendigem Leibe an. Damit begann dann der nächste Prozeß.

Lagen nicht genügend Indizien vor, brauchte der Richter zusätzliche Hilfsmittel, die geeignet waren, die Anwendung der Folter zu rechtfertigen. Dies war Aufgabe der Hexenproben. Bei der Wasserprobe wurde eine Angeklagte dreimal ins Wasser geworfen, so gefesselt, daß sie sich nicht regen konnte. Wenn sie oben schwamm, hatte sie Schuld, ging sie jedoch unter, war sie unschuldig. Bei der Nadelprobe ging man davon aus, daß die Hexenmale (Leberflecke, Narben etc. schmerzunempfindlich seien und nicht bluteten. Man stach mit einer langen Nadel hinein. Da Zauberer und Hexen befähigt wären, durch die Lüfte zu fliegen und auf dem Wasser zu schwimmen, müßten sie ein geringeres spezifisches Gewicht als normale Menschen haben. Es wurden daher Wiegeproben auf der Meßwaage vorgenommen. Bestand man eine Hexenprobe, so war dies aber noch kein endgültiger Beweis für die Unschuld.

5. Rückblick und Ausblick / zum Anfang

Wie viele Personen dem Hexenwahn zum Opfer fielen, ob hunderttausende oder mehr, ist nicht bekannt. Von den Opfern waren ungefähr 10 % Männer. Viele Rechtsgelehrte, die selbst an Hexen glaubten, wandten sich in Schriften gegen die Inquisitionsprozesse. Ihre Rufe verklangen jedoch ungehört, erst unter dem Druck aufgeklärter Fürsten wich der Verfolgungswahn. Der letzte Hexenprozeß in Deutschland fand 1775 in Kempten statt, der letzte in Europa im Jahre 1782 in Glarus/Schweiz.

Zu Beginn der Neuzeit übertrafen sich Gegner und Befürworter des Hexenwesens in gegenseitigen Verleumdungen, Beschimpfungen und Diskreditierungen.

Als die Prozesse selbst schon längst Geschichte waren, kam wiederum eine derartige Auseinandersetzung über die Mitschuld der Kirche auf. Ob nun die Schuld bei Institoris und Sprengers Hexenhammer mit seinen Ammenmärchen oder bei Luther und seinen Prediger - Brandreden zu suchen ist, kann offen bleiben. Diese Auseinandersetzung ist inzwischen über- und ausgestanden, aber wie lebten die Angeklagten, wie dachten sie, was fühlten sie und was wußten sie? Welche Auswirkungen hat die Hexenverfolgung heute? Über diese Fragen wurde noch nicht ausreichend diskutiert.

Wir wissen nicht, was noch geschehen wird, aber der Glaube an die Existenz von Hexen ist noch nicht ausgestorben.

Gott bewahre uns vor ähnlichen guten alten Zeiten!


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